Testamentspende

Visions for Children e.V. bietet dir die Möglichkeit, dich über dein eigenes Leben hinaus für eine Welt einzusetzen, in der jedes Kind lesen und schreiben kann. Mit deiner Testamentspende kannst du Hoffnung hinterlassen und Kindern in Kriegs- und Krisengebieten eine bessere Zukunft zu ermöglichen. 

Du möchtest mit deinem Nachlass über den eigenen Familien- und Freundeskreis hinaus Gutes bewirken? Mit einem Testament legst du fest, was mit deinem Nachlass passiert und wie dein Engagement weiterlebt. Informiere dich hier, wie du mit deinem Testament Perspektiven für Kinder weltweit schaffen kannst. 

Wissenswertes rund um dein Testament

Das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod ist eine emotionale und zugleich wichtige Angelegenheit, die mit vielen Fragen verbunden ist: Was passiert, wenn ich einmal nicht mehr bin? Wie geht es auf der Welt weiter? Und was hinterlasse ich?  

Mit dem Verfassen eines Testaments kannst du selbst Antworten auf diese Fragen finden. Du legst fest, was mit deinem Erbe passiert und wie dein Engagement weiterlebt. So hast du die Möglichkeit, den Menschen etwas zu vererben, die dir besonders am Herzen liegen und die ein wichtiger Teil von deinem Leben sind. Außerdem kannst du dich mit deinem Nachlass über dein eigenes Leben hinaus für eine bessere Welt einsetzen und Kindern weltweit Hoffnung hinterlassen, indem du zum Beispiel auch Visions for Children e.V. bedenkst.  

Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dein Erbe wird dann in festgelegten Anteilen zwischen Ehegatten, Partner*innen eingetragener Lebenspartnerschaften, Blutsverwandten und adoptierten Kindern aufgeteilt. Gibt es keine Angehörigen, fällt das gesamte Erbe an den Staat.  

Gut zu wissen: Entscheidest du dich dafür, Visions for Children e.V. in deinem Testament zu bedenken, kommt dein Nachlass ohne Abzüge bei den Bildungsprojekten an. Denn aufgrund unserer Gemeinnützigkeit sind wir als eingetragener Verein von der Erbschaftssteuer befreit.

Dein Nachlass schenkt Hoffnung

Was dein nachlass bewirken kann

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So verfasst du dein testament

Ein Testament kann jederzeit ab dem 18. Lebensjahr erstellt werden – entweder handschriftlich oder notariell beglaubigt. Dabei ist es wichtig, klare Formulierungen zu verwenden und sicherzustellen, dass es allen rechtlichen Anforderungen entspricht, um die Gültigkeit zu gewährleisten. Wenn du konkrete erbrechtliche Fragen hast oder deinen Testamentsentwurf besprechen möchtest, vermitteln wir dir gern ein kostenfreies Beratungsgespräch bei einer Fachanwaltschaft. 

Angaben für dein Testament

Wenn du Visions for Children in deinem Testament bedenken möchtest, benötigst du folgende Angaben:

Visions for Children e.V.
Feldstraße 36
20357 Hamburg

Ich bin für dich da

Du möchtest dich über Testamentspenden informieren oder hast bereits erste Fragen? Ich, Vorname Name, bin deine persönliche Ansprechpartnerin und helfe dir mit deinem Anliegen weiter. Kontaktier mich gern telefonisch oder per Mail – ich nehme mir Zeit für ein ausführliches Gespräch zu deinen Fragen und Wünschen. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie dein Engagement weiterleben kann. 

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